Protokoll zur Vergabe von Leistungen ab EUR 1.000,00 und bis EUR 9.999,99 netto (ohne MwSt.) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ausschlaggebend ist die Gesamtsumme des Auftrags und nicht der Wert von Einzelpositionen. Bitte beachten Sie, dass die Akademie über einen elektronischen Zugang zum „Kaufhaus des Landes Rheinland-Pfalz“ verfügt und dort zu sehr günstigen Konditionen Bürobedarf, Möbel, PCs etc. erwerben kann. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Aufträge gegen Vorkasse können prinzipiell ebenso wenig vergeben werden wie Aufträge im „Reverse-Charge-Verfahren“ (Steuerschuld liegt nicht beim Leistungserbringer sondern beim Leistungsempfänger, also der Akademie, vgl. § 13 UStG).
Rechnungen müssen immer auf die Akademie der Wissenschaften und Literatur, Geschwister-Scholl-Str. 2, 55131 Mainz und ggf. das entsprechende Projekt ausgestellt sein; sie sind vom Projekt- bzw. Arbeitsstellenleiter als „Sachlich und rechnerisch richtig“ zu bestätigen. Bewegliche Vermögensgegenstände ab einem Anschaffungswert über EUR 400,00 netto sind außerdem in den dafür vorgesehenen Formblättern zu inventarisieren. Die Formblätter sind jährlich zum 30. Oktober der Projektverwaltung in Kopie zuzuleiten.