Beschaffung mit Vergabeprotokoll

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Angaben zur antragstellenden Person
Hinweise zur Beschaffung

Protokoll zur Vergabe von Leistungen ab EUR 1.000,00 und bis EUR 9.999,99 netto (ohne MwSt.) unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Ausschlaggebend ist die Gesamtsumme des Auftrags und nicht der Wert von Einzelpositionen. Bitte beachten Sie, dass die Akademie über einen elektronischen Zugang zum „Kaufhaus des Landes Rheinland-Pfalz“ verfügt und dort zu sehr günstigen Konditionen Bürobedarf, Möbel, PCs etc. erwerben kann. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Aufträge gegen Vorkasse können prinzipiell ebenso wenig vergeben werden wie Aufträge im „Reverse-Charge-Verfahren“ (Steuerschuld liegt nicht beim Leistungserbringer sondern beim Leistungsempfänger, also der Akademie, vgl. § 13 UStG).
Rechnungen müssen immer auf die Akademie der Wissenschaften und Literatur, Geschwister-Scholl-Str. 2, 55131 Mainz und ggf. das entsprechende Projekt ausgestellt sein; sie sind vom Projekt- bzw. Arbeitsstellenleiter als „Sachlich und rechnerisch richtig“ zu bestätigen. Bewegliche Vermögensgegenstände ab einem Anschaffungswert über EUR 400,00 netto sind außerdem in den dafür vorgesehenen Formblättern zu inventarisieren. Die Formblätter sind jährlich zum 30. Oktober der Projektverwaltung in Kopie zuzuleiten.

Rechtsgrundlagen: Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) RLP i.V.m. der VV „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 07.09.2021; VV „Öffentliches Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 24.04.2014; Nebenbestimmung zur Vergabe von Aufträgen der Zuwendungsbescheide des BMBF; Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und zur institutionellen Förderung des Landes RLP (ANBest-P, ANBest-I); VV des Ministeriums der Finanzen RLP zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung im jeweiligen Haushaltsjahr.

Wir beabsichtigen folgende Anschaffung(en):
Drei Vergleichsangebote:
Angebot 1:
Angebot 2:
Angebot 3:
Auftragsvergabe
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